Behördliche Betriebsschliessung wegen des Coronavirus

Kurzarbeit, Lohnfortzahlung

Das Bundesgericht hat am 30. August 2023 eine Medienmitteilung zu einem Entscheid betreffend behördliche Betriebsschliessungen wegen des Coronavirus erlassen.

Mehrere Lehrkräfte einer Privatschule hatten im Januar 2020 ihre Arbeitsverhältnisse per Ende August 2020 gekündigt. Aufgrund der behördlichen Anordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus musste der Schulbetrieb im April 2020 eingestellt werden. Weil die Betroffenen ihre Arbeitsverhältnisse gekündet hatten, entfiel der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung. Die Arbeitgeberin kürzte den Lohn der betreffenden Arbeitnehmenden. Die beiden gerichtlichen Vorinstanzen hiessen die dagegen erhobenen Klagen gut. Sie begründeten dies damit, dass die Schliessung zum Risiko des Betriebes gehöre und entsprechend ein Anspruch auf Lohnfortzahlung bestehe.

Das Bundesgericht war anderer Ansicht: Es entsprach an seiner öffentlichen Beratung vom 30. August 2023 der Beschwerde der Arbeitgeberin und wies die Sache zur Neubeurteilung zurück ans [...]

Flora Stanischewski | legalis brief ArbR 19.09.2023