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URTEIL DES MONATS

Berechnung des Zwischenverdienstes – Massgeblichkeit des Anspruches und nicht der effektiven Lohnzuflüsse

Art. 24 AVIG

Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Lohn

A. meldete sich am 27. Oktober 2021 zur Arbeitsvermittlung und am 7. November 2021 zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung an, nachdem ihm die Teilzeitanstellung mit einer Wochenarbeitszeit von 15 Stunden als Unterhaltsreiniger bei der B. AG per 31. Juli 2021 gekündigt worden war. Eine weitere, seit 3. Juli 2020 ausgeübte teilzeitliche Tätigkeit als Reinigungsmitarbeiter für die C. AG konnte A. auch nach der Anmeldung bei der Arbeitslosenkasse beibehalten. Gemäss Arbeitsvertrag vom 7. Dezember 2020 war in dieser Anstellung bei der C. AG bei einer Arbeitszeit «gemäss Einsatzplänen» eine «Wochenarbeitszeit» von 16.50 Stunden vereinbart.

Die Unia Arbeitslosenkasse rechnete die Kontrollperioden November 2021 bis Februar 2022 unter Anrechnung eines auf 16.5 Wochenarbeitsstunden basierenden Zwischenverdienstes ab, wobei sie darauf hinwies, dass sich der Zwischenverdienst nach der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit richte. Die von der C. AG zugesicherten Stunden seien von der Kasse al [...]

Marco Kamber | legalis brief ArbR 22.05.2024