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URTEIL DES MONATS

Besteuerung einer Pönale für ungerechtfertigte fristlose Kündigung nach BPG

BGer 9C_96/2024 vom 19.01.2026 (Publikation vorgesehen)

Art. 34b Abs. 1 lit. a und Abs. 2 BPG , Art. 24 lit. g DBG , Art. 337 ff. OR

Fristlose Kündigung, Pönale, Steuern, öffentliches Personalrecht

B.A. war in einer Kaderfunktion für ein Bundesamt tätig. Im April und Mai 2015 erliess die Arbeitgeberin B.A. gegenüber Weisungen betreffend die Meldung von Nebenbeschäftigungen, die Anrechnung von Arbeitszeit bei Dienstreisen sowie die Annahme von Einladungen durch Dritte, unter Androhung «weitere[r] personalrechtliche[r] Massnahmen». Die Arbeitgeberin teilte B.A. am 19. Februar 2016 mit, dass sie beabsichtige, das Arbeitsverhältnis fristlos aufzulösen, gewährte ihm das rechtliche Gehör und kündete das Arbeitsverhältnis schliesslich mit Verfügung vom 31. März 2016. 

B.A. erhob dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht und beantragte Lohnfortzahlung bis Ende November 2017 im Betrag von CHF 291'520.80; wegen ungerechtfertigter fristloser und missbräuchlicher Kündigung eine Entschädigung von je einem Bruttojahreslohn im Betrag von insgesamt CHF 368'236.70; sowie unter dem Titel von Art. 19 Abs. 2 und 3 BPG eine Entschädigung in der Höhe eines Bruttojahreslohnes im Betrag vo [...]

Flora Stanischewski | legalis brief ArbR 18.02.2026