Checkliste Aufhebungsvereinbarungen

Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Kündigung

Was gehört in eine Aufhebungsvereinbarung? Was ist dabei aus Arbeitgeberinnen- und Arbeitnehmersicht zu beachten?

Die folgende Checkliste soll (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) für die Ausarbeitung von Aufhebungsvereinbarungen in der Praxis als Gedankenstütze dienen:

  1. «Echter Vergleich»: Die Aufhebungsvereinbarung muss ein «echter Vergleich» sein, bei dem beide Parteien Konzessionen machen (BGer 4A_563/2011 vom 19. Januar 2012 E. 4.1; BGE 118 II 58 E. 4.1) und darf nicht der Umgehung zwingender Gesetzesbestimmungen dienen (BGer 4A_103/2010 vom 16.3.2010 E. 2.2). Da die Arbeitnehmerin mit Abschluss der Aufhebungsvereinbarung auf gewisse Rechte verzichtet (insb. auf den Schutz gemäss Art. 336c OR), ist sie durch die Aufhebungsvereinbarung besser zu stellen als durch eine Kündigung. Üblicherweise geschieht dies durch Zusatzleistungen des Arbeitsgebers, bspw. eine «Schlusszahlung» des Arbeitgebers (Vorsicht bei börsenkoti [...]

Flora Stanischewski | legalis brief ArbR 18.07.2023