Die Änderungskündigung
Arbeitsvertrag, Änderungskündigung
Es ist grundsätzlich gestattet, den Inhalt eines Arbeitsvertrages einvernehmlich umzugestalten. Daneben kann eine der Parteien eine Änderungskündigung aussprechen, wobei eine Kündigung mit dem Angebot zum Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages mit anderen Bedingungen verbunden wird.[1] Dies stellt die gekündete Partei gewissermassen vor ein Ultimatum. Im Gegenzug riskiert die kündigende Partei, dass die Gegenseite die Vertragsanpassungen nicht annimmt und das Arbeitsverhältnis tatsächlich aufgelöst wird.[2] In der Praxis gehen Änderungskündigungen üblicherweise von der Arbeitgeberseite aus.
A. Erscheinungsformen
Es wird zwischen zwei Arten von Änderungskündigungen unterschieden: der Änderungskündigung im engeren Sinne (i.e.S.) und der Änderungskündigung im weiteren Sinne (i.w.S.).
Bei der Änderungskündigung i.e.S. unterbreitet die initiative Partei der anderen Vertragspartei die Änderung [...]
Flora Stanischewski / Elena Weller | legalis brief ArbR 20.03.2025