Kündigung – Arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit und Sperrfristenwirkung
Art. 336c OR , Art. 31a BPV
Arbeitsunfähigkeit, Kündigung, SperrfristDer Arbeitnehmer, ein Berufsoffizier, war seit 1. Mai 1997 bei der Schweizer Armee angestellt. Im Januar 2021 stellte sich heraus, dass er seit 2015 einem entgeltlichen Nebenerwerb nachging und diesen in der Vergangenheit nicht ordentlich deklarierte. Die Arbeitgeberin untersagte dem Arbeitnehmer inskünftig diesen Nebenerwerb. In der Folge äusserte der Arbeitnehmer auf dem beruflichen Netzwerk LinkedIn seinen Missmut über die Arbeitgeberin.
Am 1. September 2021 teilte die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer mit, dass sie beabsichtige, das Arbeitsverhältnis per 31. März 2022 zu kündigen, und stellte den Arbeitnehmer sofort frei. Der Arbeitnehmer machte geltend, er sei arbeitsunfähig. Gemäss den eingereichten Arbeitsunfähigkeitszeugnissen war er ab 25. August 2021 arbeitsunfähig, zunächst zu 50 %, anschliessend zu 100 %.
Am 25. Mai 2022 kündigte die Arbeitgeberin den Arbeitsvertrag mit Wirkung per 30. November 2022. Mit Urteil vom 26. September 2023 bestätigte das Bundesverwaltungsger [...]
Patrick Näf | legalis brief ArbR 20.06.2024