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PRAKTISCHES

Vorsorgeteilung – Gibt es Optimierungsmöglichkeiten?

Vorsorgeausgleich

Oft ist das Vorsorgevermögen einer der grössten Vermögenswerte von in Scheidung begriffenen Ehegatten. Durch eine gezielte Planung der Vorsorgeteilung besteht erhebliches Potential zur Steuerersparnis, aber auch zur Optimierung der Altersrente.

Nach Art. 122 f. ZGB werden die während der Ehe erworbenen Ansprüche gegenüber der beruflichen Vorsorge hälftig geteilt. Art. 12 Abs. 1 FZV hält fest, dass die Austrittsleistung von der bisherigen Vorsorgeeinrichtung pro Freizügigkeitsfall auf maximal zwei Freizügigkeitspolicen übertragen werden darf. Es dürfen pro Freizügigkeitsfall also maximal zwei Freizügigkeitspolicen bestehen.[1] Dies bietet im Rahmen der scheidungsrechtlichen Vorsorgeteilung ein erhebliches Optimierungspotential.

Für den berechtigten Ehegatten

Ist der berechtigte Ehegatte selbst keiner Vorsorgeeinrichtung angeschlossen und müssen die an ihn zu übertragenden Vorsorgegelder auf ein Freizügigkeitskonto übertragen w [...]

Simon Furler | legalis brief FamR 30.05.2024