Zur indirekten Unterhaltspflicht gegenüber faktischen Stiefkindern im Konkubinat
Familienrecht, Nachehelicher Unterhalt
Das Zusammenleben in einer faktischen Fortsetzungsfamilie kann zur Kürzung oder gar zum Verlust öffentlich-rechtlicher Unterstützungs- sowie (nach)ehelicher Unterhaltsansprüche seitens des bedürftigen Konkubinatspartners führen. Die Mittel, die ihm und seinem vorgemeinschaftlichen, in seiner Obhut lebenden Kind zur Verfügung stehen, verringern sich damit (massiv). Der Artikel geht vor diesem Hintergrund der Frage nach, ob die materielle Beistandspflicht rechtlicher Stiefeltern gemäss Art. 278 Abs. 2 ZGB analog auf faktische Stiefeltern zur Anwendung gelangen kann.
1. Einleitung
Kinder leben immer häufiger mit einem rechtlichen Elter und einem Stiefelternteil zusammen.[1] In Konkubinaten sind Fortsetzungsfamilien besonders verbreitet: In gut jedem dritten Haushalt residieren vorgemeinschaftliche Kinder eines Konkubinatspartners.[2]
Diese gesellschaftliche Entwicklung hat im ZGB noch [...]
Tanja Coskun-Ivanovic | legalis brief FamR 07.01.2025