Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG)
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Der Bundesrat hat am 21. März 2025 eine Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) per 1. Oktober 2025 verabschiedet.
Gemäss dem neuen Art. 19 Abs. 3 VMWG muss der Vermieter künftig die zuletzt geltenden Werte für den Referenzzinssatz und für die Teuerung (Landesindex) des Mietzinses, der vom Vormieter im früheren Mietvertag bezahlt wurden, angeben.
Das hat zur Folge, dass die bisherigen Formulare zur Mitteilung des Anfangsmietzinses nicht mehr den Anforderungen genügen. Verwaltungen und Kantone müssen sie anpassen. Verwaltungen müssen ihre Formulare zudem bewilligen lassen. Die alten Formulare dürfen ab dem 1. Oktober 2025 nicht mehr verwendet werden.
[...]Christoph Meyer | legalis brief MietR 06.08.2025