Ausserordentliche Kündigung zufolge Untervermietung der Wohnung über Airbnb – Herausgabe des Gewinns aus der unerlaubten Untermiete

MietGer ZH MJ230070-L vom 07.02.2024

Art. 257f OR , Art. 262 OR , Art. 423 OR

Kündigung ausserordentlich, Untermiete

Der Kläger (Mieter) mietete von der Beklagten (Vermieterin) zwei Wohnungen. Der Kläger vermietete die beiden Wohnungen für je ca. CHF 215.– pro Nacht über booking.com und Airbnb, wobei der Preis von Tag zu Tag variierte. Mit Schreiben und amtlichem Formular vom 17. Mai 2023 kündigte die Beklagte beide Mietverträge.

Erwägungen

Das Mietgericht kam zu folgenden Schlussfolgerungen: Für die Untervermietung über Buchungsplattformen gelten die Regeln von Art. 262 OR gleichermassen. Eine Besonderheit liegt darin, dass es sich bei dieser Form der Untervermietung möglicherweise nur teilweise um die entgeltliche Überlassung von Wohn- und Schlafraum handelt. In der Praxis wurde die analoge Anwendung der Regeln über die Untermiete bislang stets bejaht, sowohl Lehre als auch Bundesgericht gehen davon aus, dass Art. 262 Abs. 2 OR auf jede entgeltliche Gebrauchsüberlassung anwendbar ist. Daraus folgt insbesondere, dass der Vermieter eine Vermietung über Buchungsplattformen frei verbieten [...]

Christoph Meyer | legalis brief MietR 08.03.2024