Keine Ausnahme des für die Renditeberechnung zulässigen Maximalzinssatzes für Pensionskassen
Art. 269 ff. OR
MietzinsanpassungDie Mieterin schloss am 8. Juli 2015 einen Mietvertrag mit der Vermieterin. Der Mietvertrag wurde für fünf Jahre und 18 Tage abgeschlossen und verlängerte sich danach alle fünf Jahre für weitere fünf Jahre, sofern keine Kündigung vier Monate im Voraus per Monatsende erfolgt. Die Miete wurde gemäss LIK indexiert, und die monatliche Miete wurde auf CHF 1'800 (CHF 21'600 pro Jahr) festgelegt. Bei Abschluss des Mietvertrags betrug der hypothekarische Referenzzinssatz 1,75% und der LIK 158,4%.
Aufgrund des Anstiegs des LIK auf 160,5% erhöhte die Vermieterin den Mietzins ab 1. August 2019 auf CHF 1'824 pro Monat (CHF 21'888 pro Jahr).
Im April 2020 beantragte die Mieterin, den Jahresmietzins aufgrund der Senkung des Referenzhypothekenzinssatzes und des LIK auf CHF 15'324 oder subsidiär auf CHF 20'652 zu senken. Die Vermieterin lehnte den Antrag ab und begründete dies insbesondere damit, dass mit der Miete keine übermässige Rendite erzielt werde.
Die Schlichtungsverhandlung vo [...]
Christian Habegger | legalis brief MietR 14.10.2024