Kriterien zur Erschütterung der Vermutung der Missbräuchlichkeit

Art. 269a lit. a OR , Art. 270 OR , Art. 11 VMWG

Mietzins

Das Obergericht des Kantons Zürich hatte sich im Entscheid NG210016-O vom 17. Januar 2023 (nicht rechtskräftig) mit dem Rückweisungsentscheid des Mietgerichts Zürich (ZMP 2021 Nr. 11) zu befassen. Diesem wiederum lag das in Sachen Anfangsmietzinsanfechtung viel beachtete Bundesgerichtsurteil 4A_183/2020 vom 6. Mai 2021 zu Grunde, in welchem das Bundesgericht erstmals die Kriterien umschrieben hatte, anhand welcher die vermietende Partei die bis dahin geltende Tatsachenvermutung der Missbräuchlichkeit des Anfangsmietzinses erschüttern kann. Die entsprechende Vermutung der Missbräuchlichkeit des Anfangsmietzinses entsteht bekanntlich, wenn der Anfangsmietzins gegenüber dem zuletzt geltenden Vormietzins um mehr als 10% erhöht wurde.

Dem vorliegenden Entscheid lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Mit Mietvertrag vom 30. März bzw. 4. April 2017 vermietete die Vermieterin der Mieterin per 16. April 2017 eine 2-Zimmerwohnung (4. OG) an der N.-strasse X in 8004 Zürich. Vereinbart wurde ein monat [...]

Christian Habegger | legalis brief MietR 08.02.2023