Nachträglicher Einbezug der Gesellschafterin der mietenden GmbH in den Mietvertrag?

Art. 1 OR , Art. 18 OR , Art. 75 OR , Art. 310 OR

Beweislast, Vertragsänderung

Das Mietgericht Zürich hatte sich mit einer Forderungsklage auseinanderzusetzen, wobei im Verfahren unbestritten blieb, dass die beklagtische GmbH (Mieterin) diverse vertraglich geschuldete Mietzinse und Stromkosten nicht bezahlt hatte. Strittig war hingegen, ob die neue Gesellschafterin der mietenden GmbH per Dezember 2017  in die Mietverträge als Solidarmieterin einbezogen wurde. In Würdigung sämtlicher Umstände kam das Mietgericht zum Schluss, dass es der Vermieterin nicht gelinge, zu beweisen, dass die Gesellschafterin (Mit-)Mieterin geworden sei. Entsprechend wies es die Klage in Bezug zur Gesellschafterin ab.

(Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.)

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Lars Müller | legalis brief MietR 03.01.2024