R
REGESTEN

Nichteintretensbeschluss der Schlichtungsbehörde

OGer SO ZKBER.2024.6 vom 17.04.2024

Art. 59 ZPO

Schlichtungsbehörde

Die Mieter gelangten an die Schlichtungsbehörde und beantragten die Feststellung, dass die angezeigte Mietzinserhöhung missbräuchlich sei, eventualiter sei der monatliche Nettomietzins auf das erlaubte Mass herabzusetzen. Anlässlich der Schlichtungsverhandlung wurde eine Einigung mit Widerrufsvorbehalt geschlossen. Der Vergleich wurde von der Vermieterin widerrufen. In der Folge erliess die Schlichtungsbehörde einen Nichteintretensbeschluss. Dieser wurde damit begründet, dass die Legitimation der Vermieterschaft bezüglich der Mietzinserhöhung fehle bzw. nicht folgerichtig eruierbar sei. Der Mietvertrag sei von der «[...] AG» ausgestellt worden, die Mietzinserhöhung sei von der «C. AG» mitgeteilt worden und Grundeigentümerin von besagter Liegenschaft sei Frau D. Ausserdem sei an der Schlichtungsverhandlung der Schlichtungsbehörde weder ein Verwaltungsvertrag noch eine entsprechende Vollmacht vorgelegt worden, welche die Vertretbarkeit in der Mietzinserhöhung rechtfertigen könnten.

G [...]

Patricia Zumsteg | legalis brief MietR 07.05.2024