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VORGESTELLT

Nicole Schweizer – «Mieterinnen und Mieter sollten als Menschen und nicht als Nettoertrag behandelt werden.»

Mietrecht

Nicole Schweizer ist Co-Leiterin der Rechtsabteilung des MV Zürich, daneben Mietrichterin und Mietschlichterin im Kanton Zürich.

Wann sind Sie das erste Mal mit dem Mietrecht in Kontakt gekommen?

Privat mit Unterzeichnung meines ersten eigenen Mietvertrages während des Studiums. Studienbegleitend habe ich in einer Zürcher Anwaltskanzlei mit Spezialgebiet Miet- und Arbeitsrecht gearbeitet. Nach Abschluss des Jusstudiums konnte ich sowohl während meiner Anstellung bei einer Rechtsschutzversicherung als auch in diversen Anwaltskanzleien die gesammelten Mietrechtserfahrungen vertiefen und erweitern.

Was sind Ihre alltäglichen Herausforderungen?

Oft gibt es nicht «die eine Lösung». Dann gilt es, den Mieterinnen und Mietern möglichst verständlich die Komplexität von mietrechtlichen Verfahren und Gegebenheiten zu erklären, um so für sie die geeignetste Lösung herauszufinden.

Gibt es Anekdoten aus Ihrer Tätigkeit im Bereich Mietrecht?

Das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet aus dem Alltag. Es geht um das Dach über dem Kopf oder die Existenz. Verschiedene Menschen wohnen nahe beieinander, haben verschiedene Bedürfnisse oder Anforderungen. Dies merkt man auch an den Anfragen, die uns erreichen.

Kurz vor Weihnachten erhielt ich eine Nachricht eines Untermieters, dessen WG-Kollege (Hauptvermieter) den Rindsbraten, den er extra für Weihnachten eingekauft hatte, aus dem Kühlschrank entwendet habe; ob er nun mietrechtlich gegen ihn vorgehen könne.

Aber natürlich gibt es auch sehr emotionale Fälle wie den einer 5-köpfigen Familie, die einen Tag vor Weihnachten die Kündigung erhalten hat und verständlicherweise sehr aufgelöst war.

Wenn Sie die Möglichkeit hätten, etwas am Mietrecht/Mietsystem ändern zu können, was wäre das?

Ganz allgemein ausgedrückt würde ich planbarere Mietkosten begrüssen, sei es durch die Deckelung von Anfangs- oder durch eingeschränkte Möglichkeiten für laufende Mietzinserhöhungen.

Grosse Nebenkostennachforderungen können für Mieterinnen und Mieter zum Problem werden. Sie müssen sich deswegen darauf verlassen können, dass die im Vertrag vereinbarten Vorauszahlungen auf aktuellen Zahlen basieren und kostendeckend sind.

Der Kündigungsschutz zu Gunsten der Mieterinnen und Mieter sollte ausgebaut werden. Es ist zum Beispiel nicht einzusehen, weshalb bei einer Renovation eine Kündigung ohne Weiteres als zulässig erachtet wird.

Auch würde ich kostenlose Verfahren auf Stufe Mietgericht befürworten. Prozessieren wird schnell sehr teuer, und dies kann sich nur ein eingeschränkter Kreis an Mieterinnen und Mietern leisten. Gewisse Verwaltungen missbrauchen ihre finanziellen Möglichkeiten, um Mieterinnen und Mieter um ihre Rechte zu bringen. Gerichts- und Verfahrenskosten sollten aber kein Kriterium dafür sein, ob man mietrechtliche Ansprüche vor Gericht geltend machen kann oder nicht.

Oder weniger rechtlich ausgedrückt: Mieterinnen und Mieter sollten als Menschen und nicht als Nettoertrag behandelt werden.

Bei der Miete von Geschäftsräumen bestehen Lücken in der Regelung von Rohbaumieten, d.h., wenn eine Mieterin oder ein Mieter selbst ein Geschäftslokal auf eigene Kosten ausbaut.

Welches wäre Ihr wichtigster Tipp an die Vermieter, welches an die Mieter?

Den Dialog suchen und einen Schritt aufeinander zugehen. Das gilt gleichermassen für beide Seiten. Oft lassen sich Probleme lösen, wenn Mieterschaft und Vermieterschaft sich die Zeit nehmen, einander zuzuhören, um gemeinsam über Lösungen zu diskutieren. Dies erlebe ich oft in meiner Tätigkeit als Mietschlichterin. Dort fällt nicht selten der Satz: «Hätten wir uns früher ausgetauscht, sässen wir jetzt nicht vor der Schlichtungsbehörde.»

Wie hat sich das Mietwesen in den vergangenen Jahren Ihrer Meinung nach verändert?

Noch vor einigen Jahren war es leicht möglich, innerhalb kurzer Zeit eine neue Wohnung zu finden. Kaum jemand machte sich bei einer Kündigung Gedanken, dass es schwierig werden könnte, bald ein neues Mietobjekt zu haben.

Heute reiht man sich bei Besichtigungsterminen in meterlange Warteschlangen ein, das Bewerbungsformular landet auf einem überdimensionalen Berg mit denen der weiteren Interessentinnen und Interessenten, oder man wird gar nicht erst zur Wohnungsbesichtigung eingeladen.

Gleichzeitig gibt es das Phänomen, dass viele Büro- und Geschäftsräumlichkeiten leer stehen. Seit der Coronakrise hat sich diese Entwicklung stark beschleunigt.

Aus Angst, die Wohnung zu verlieren, trauen sich Mieterinnen und Mieter nicht, ihre Rechte wahrzunehmen und dadurch unbequem zu werden.

Konflikte müssen ausgetragen werden, weil die Mieterschaft nicht einfach die Wohnung wechseln kann, falls sich Probleme mit der Vermieterschaft ergeben.

Welches sind Ihrer Meinung nach die grössten Stärken und Schwächen im Schweizer Mietwesen?

Ein grosser Vorteil ist das kostenlose Schlichtungsverfahren. Es bietet die Möglichkeit, mit Einbezug einer paritätischen Behörde mietrechtliche Anliegen noch relativ formlos einbringen zu können.

Kritisch sind natürlich der Umstand der Wohnungsknappheit und die damit einhergehenden höheren Mietzinse. Für Eigentümer steht die Rendite im Zentrum, was sich direkt auf Mieterinnen und Mieter auswirkt.

Eine grosse Lücke besteht im Kündigungsschutz. Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Vermieterschaft betreffend Eigenbedarf oder Renovationsabsichten nicht aufrichtig gewesen ist, und die Mieterschaft deswegen ausziehen musste, bestehen keine Sanktionsmöglichkeiten. Dies öffnet Tür und Tor für missbräuchliche Kündigungen.

Welches ist Ihrer Meinung nach die grösste Herausforderung im Schweizer Mietwesen in den kommenden 10 Jahren?

Weiterhin bezahlbaren Wohnraum bereitstellen zu können. Die Schere zwischen Arm und Reich, die entscheidet, wer sich eine Wohnung überhaupt noch leisten kann, klafft leider immer mehr auseinander.

Daniel Wiesendanger | legalis brief MietR 04.02.2026