OR / Mietzinsindexierung / hypothekarischer Referenzzinssatz

Art. 269d, Art. 270a OR , Art. 13 Abs. 4 VMWG

Mietzinsanpassung

Die Parteien eines indexierten Mietverhältnisses müssen Mietzinsanpassungen, u. a. solche wegen Änderungen des hypothekarischen Referenzzinssatzes, unter Einhaltung der Kündigungsfrist auf das Ende der Indexdauer verlangen, andernfalls ein solcher Anspruch verwirkt. Fordern sie (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) auf das Ende der Indexdauer keine Mietzinsänderung, ist im Sinne einer Vermutung davon auszugehen, dass sie mit dem in diesem Moment geltenden Mietzins einverstanden sind. Spätere Anpassungen gestützt auf zuvor eingetretene Umstände sind ausgeschlossen. Für künftige Mietzinsanpassungen sind in diesem Fall die Kostenstände und der hypothekarische Referenzzinssatz im Zeitpunkt massgeblich, in dem die Parteien das Mietverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist auf Ablauf der Indexdauer hätten kündigen und damit eine Mietzinsänderung nach der relativen Methode hätten begehren können. Gutheissung der Beschwerde in Zivilsachen, unter Kostenauflage an die beschwerdegegnerische [...]

Daniel Pfäffli | legalis brief MietR 07.02.2024