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URTEILSBESPRECHUNGEN

(Restriktiv anzunehmende) Gründe für die Unwirksamkeit einer Zahlungsverzugskündigung

KGer VD JL23.035158-231564 53 vom 05.02.2024

Art. 257 ZPO , Art. 308 Abs. 1 lit. a ZPO , Art. 317 ZPO , Art. 257d OR , Art. 271 OR

Zahlungsrückstand

Mit offiziellem Formular kündigte der Vermieter den Mietvertrag per 30.4.2023. Am 1.11.2023 erteilte die Vorinstanz den vom Vermieter geforderten Ausweisungsbefehl. Der Mieter erhob dagegen Berufung.

Erwägungen

Das Kantonsgericht hatte sich zunächst mit den Eintretensvoraussetzungen – namentlich der Frage des Erreichens des Streitwertes für eine Berufung – zu befassen. Es erwog dazu, eine Berufung sei in vermögensrechtlichen Angelegenheiten nur zulässig, wenn der Streitwert mindestens CHF 10'000 betrage (Art. 308 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 ZPO). Betreffe der Streit nur die Frage, ob die Voraussetzungen für die Mieterausweisung erfüllt seien, entspreche der Streitwert der durch das Rechtsmittel verursachten Verzögerung (grds. 6 Monate). Werde auch die Kündigung des Mietverhältnisses angefochten, entspreche der Streitwert dem Mietzins für die Mindestdauer, während der das Mietverhältnis im Falle der Unwirksamkeit der Kündigung fortbestehe, d.h. für die Zeit bis zum Zeitpun [...]

Christian Habegger | legalis brief MietR 04.06.2024