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REGESTEN

Rügepflicht im Beschwerdeverfahren – Erstreckung von Mietverhältnissen

BGer 4A_258/2024 vom 24.05.2024

Art. 247 ZPO , Art. 272 OR , Art. 42 Abs. 2 BGG , Art. 106 Abs. 2 BGG

Erstreckung

Die Mieterin wehrte sich gegen einen vorinstanzlichen Entscheid, welcher ihr eine ihrer Ansicht nach zu kurze Erstreckung gewährte, und verlangte eine längere sowie erstmalige Erstreckung.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, weil sie ihre verfahrensrechtlichen Einwände erstmals vor Bundesgericht (und somit zu spät) vorbrachte (vgl. E. 2.1. f)

Auch mit dem Begehren hinsichtlich der längeren Erstreckungsdauer drang die Mieterin nicht durch, da das Bundesgericht keinen Ermessensmissbrauch der Vorinstanz feststellen konnte (vgl. E. 3.1. f.).

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Christoph Meyer | legalis brief MietR 04.07.2024