Schadenersatz wegen angeblich missbräuchlicher Kündigung
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Eigenbedarf
Der Vermieter kündigte den Wohnungsmietvertrag mit der Begründung, dass sein Sohn und seine beiden Enkel aus London nach Zürich zurückkehren und dringendst auf die Wohnung angewiesen seien. Die Mieter fochten die Kündigung nicht an.
Nach dem Auszug der Mieter stellten diese fest, dass die Wohnung zu einem wesentlich höheren Mietzins neu zur Vermietung ausgeschrieben sei und sich der Eigenbedarf damit nicht realisiert habe. Der Vermieter machte geltend, dass sich die Umstände geändert hätten. Daraufhin forderten die Mieter Schadenersatz für den Schaden, welcher ihnen als Folge der auf einem unwahren Grund basierenden Kündigung entstanden sein soll (Reinigungs- und Umzugskosten, Verdienstausfall, doppelte Miete für einen Monat usw.).
Erwägungen
Zunächst stellte das Gericht fest, dass die Kündigung aufgrund der Absicht des Vermieters, die Wohnung seinem Sohn und seinen Enkeln zur Verfügung zu stellen, zur Kategorie der zulässigen Kündigungen gehört (E. 4.1.1). Ei [...]
Christian Ruf | legalis brief MietR 06.08.2025