Zahlungsverzugskündigung – Keine Ungültigkeit trotz zu hohem Mahnbetrag

BGer BGer 4A_332/2023 vom 11.01.2024

OR 257d

Zahlungsrückstand

Die Vermieterschaft kündigte den Mietern infolge Zahlungsverzugs. Nach Ansicht der Mieter war die Mahnung für den ausstehenden Betrag zu ungenau, sodass unklar gewesen sei, wie viel Geld die Mieter im entscheidenden Zeitpunkt noch schuldeten.

Das Bundesgericht verwies auf seine bisherige Rechtsprechung und hielt fest, dass eine Mahnung den rückständigen Betrag, der innerhalb der Frist zu zahlen ist, so klar und präzise angeben müsse, dass der Mieter eindeutig erkennen könne, welche Schulden er zahlen müsse, um eine Kündigung zu vermeiden. Der ausstehende Betrag müsse bestimmt (durch eine Zahlenangabe) oder zumindest bestimmbar sein. Die Angabe eines zu hohen Rückstandes führe hingegen nicht zwangsläufig zur Unwirksamkeit der Mahnung: Der Mieter, der einen Fehler feststellt, müsse diesen dem Vermieter melden, ansonsten er keinen Schutz verdiene.

Vorliegend sei der gemahnte Betrag zwar zu hoch gewesen; die Mieter hätten demnach einen geringeren Betrag als gemahnt bezahlen müss [...]

Christian Habegger | legalis brief MietR 07.02.2024