Die Rückzugsfiktion von Strafbefehlen greift trotz anwaltlicher Vertretung bei unentschuldigtem Fernbleiben vor Gericht

BGer 6B_63/2023 vom 10.03.2023

Art. 336 StPO , Art. 354 StPO , Art. 356 StPO

Rechtsmittel, StPO, Straf- & Strafprozessrecht

Das Bundesgericht bestätigt seine Rechtsprechung hinsichtlich der Rückzugsfiktion, sofern eine einsprechende Person der Hauptverhandlung trotz anwaltlicher Vertretung fern bleibt.

Hintergrund des Entscheids bildete letztlich eine Verurteilung wegen diverser SVG Delikte mittels Strafbefehls. Dagegen erhob der anwaltlich vertretene Beschuldigte fristgerecht Einsprache i.S. von Art. 354 StPO. Das zuständige Bezirksgericht setzte in der Folge die Hauptverhandlung am 20. Juni 2022 an, wohingegen der Beschuldigte die Verschiebung der Verhandlung beantragte und ein Arztzeugnis einreichte, welches ihm eine Verhandlungsunfähigkeit bis Ende Juni 2022 attestierte. Ein weiteres eingereichtes Arztzeugnis bescheinigte dem Beschuldigten eine weitere Verhandlungsunfähigkeit bis Ende August 2022.  Die zuständige Präsidentin lud den Beschuldigten entsprechend auf den 5. Oktober 2022 ein weiteres mal vor. Der Verteidiger des Beschuldigten beantragte, dass der Beschuldigte zu dispensieren sei, da sich dieser g [...]

Cinzia Fallegger-Santo | legalis brief StrR 17.04.2023