Die Wahl zwischen der Geld- und der Freiheitsstrafe

Art. 41 StGB

Strafen und Massnahmen, Strafvollzug, Strafzumessung

Sachverhalt

Ein Beschuldigter wurde erstinstanzlich im Juli 2021 wegen Veruntreuung, Betrug und Urkundenfälschung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Diese Strafe wurde zweitinstanzlich bestätigt. Gegen die Anordnung dieser kurzen unbedingten Freiheitsstrafe wehrte sich der Beschwerdeführer nunmehr vor dem Bundesgericht und beantragte seine Sanktionierung mittels einer Geldstrafe. Die Strafhöhe an sich wird indessen nicht beanstandet, einzig die Wahl der Sanktionsart. 

Erwägungen

Zunächst hält das Bundesgericht in seinen Erwägungen dabei fest, dass unechte Noven vor dem Bundesgericht nicht gehört werden. Sofern die Einbringung von Dokumenten (in casu Vollzugsberichte und Verfügungen betreffend die Gewährung der bedingten Entlassung) bereits bei der Vorinstanz möglich ist, ist dies stets zu tun, ansonsten diesbezüglich vor Bundesgericht nicht auf die Beschwerde einzutreten ist. 

Im Folgenden machte der Beschwerdeführer geltend, d [...]

Cinzia Fallegger-Santo | legalis brief StrR 15.02.2024