Obergericht interpretiert die Rechtsbindungswirkung eines Bundesgerichtsentscheids falsch

BGer 6B_1129/2021 vom 03.10.2022

Art. 10 Abs. 2 StPO , Art. 343 Abs. 3 StPO , Art. 379 i.V.m. Art. 350 Abs. 2 StPO , Art. 389 Abs. 3 StPO , Art. 406 StPO , Art. 9 BV

Beweisrecht, Rechtliches Gehör, Rechtsmittel

Das Bundesgericht folgt der Argumentation der Staatsanwaltschaft und verlängert damit ein juristisches Hick-Hack um eine weitere Runde. 

Der Beschuldigte A wurde in erster Instanz vom Bezirksgericht Zürich vom Vorwurf der Förderung der Prostitution und der versuchten Erpressung freigesprochen. Hingegen sprach es ihn der versuchten Nötigung sowie der Pornografie schuldig. Eine von A erhobene Berufung schlug reichlich fehl, da A in durch die zweite Instanz zwar vom Vorwurf der versuchten Nötigung freigesprochen wurde, diese den Tatbestand der Förderung der Prostitution hingegen als erfüllt erachtete. Da der Vorwurf der Pornografie nicht angefochten wurde, veränderte sich das Urteil von einer bedingten Geldstrafe zu einer bedingten Freiheitsstrafe. Eine von A erhobene Beschwerde in Strafsachen hiess das Bundesgericht daraufhin gut, womit die Sache zur neuen Entscheidung an das Obergericht des Kantons Zürich zurück verwiesen wurde.

Das Obergericht sprach A im zweiten Anlauf mit Ausna [...]

Cinzia Fallegger-Santo | legalis brief StrR 14.11.2022