StPO / Hausdurchsuchung / Beschlagnahmen / Aufhebung einer Versiegelung
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Beschlagnahme, Durchsuchung, StPO
Die Staatsanwaltschaft Genf ermittelte gegen A. wegen Förderung der Prostitution und Drogendelikten. Nach seiner Verhaftung am 8. Juli 2024 wurden zwei Mobiltelefone beschlagnahmt, deren Daten extrahiert und auf einer Festplatte gespeichert wurden. A. beantragte die Versiegelung der Geräte und der Festplatte mit Verweis auf persönliche und geschäftliche Daten. Nach anfänglicher Zustimmung beantragte die Staatsanwaltschaft die Aufhebung der Versiegelung, die vom Zwangsmassnahmengericht am 9. August 2024 gutgeheissen wurde. A. legte daraufhin Beschwerden beim Bundesgericht ein, um die Versiegelung aufrechtzuerhalten. Er beantragte zudem die Gewährung der aufschiebenden Wirkung, die Gewährung von Prozesskostenhilfe sowie die Verbindung mit dem Verfahren 7B_950/2024. Das Bundesgericht gewährte die vorsorglichen Massnahmen, die der Staatsanwaltschaft bis zur Entscheidung über die Beschwerden die Nutzung und Verwertung der beschlagnahmten Daten untersagten. Das Bundesgericht bekräftigt, dass das Zwa [...]
Sarah Schöb | legalis brief StrR 18.03.2025