U
URTEILSBESPRECHUNGEN

Untersuchungshaft (Kollusionsgefahr und Fluchtgefahr)

vom

Haft, StPO

Gegen den Beschuldigten A. wird im Kanton Bern ein Strafverfahren wegen Betrugs und betrĂŒgerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage im Zusammenhang mit der Manipulation von Sportwetten-Terminals gefĂŒhrt. A. ist im Wesentlichen gestĂ€ndig, befindet sich aber seit dem 1. Februar 2025 in Untersuchungshaft, die mit Kollusionsgefahr und Fluchtgefahr begrĂŒndet wird. Seine Beschwerde gegen die VerlĂ€ngerung der Untersuchungshaft wies das Obergericht Bern mit Entscheid vom 29. August 2025 ab. Dagegen gelangt A. an das Bundesgericht und beantragt die Aufhebung des Entscheids und seine Haftentlassung.

Das Bundesgericht rekapituliert zunÀchst seine bekannte Rechtsprechung zur Kollusionsgefahr. Strafprozessuale Haft wegen Kollusions- bzw. Verdunkelungsgefahr (Art. 221 Abs. 1 lit. b StPO) soll verhindern, dass die beschuldigte Person die wahrheitsgetreue AbklÀrung des Sachverhalts vereitelt oder gefÀhrdet. Verdunkelung kann insbesondere in der Weise erfolgen, dass sich die beschuldigte Person mi [...]

Johannes Mosimann | legalis brief StrR 19.11.2025