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URTEILSBESPRECHUNGEN

Unverwertbarkeit von Beweisen infolge zu spÀter Bestellung einer notwendigen Verteidigung

vom

Amtliche Verteidigung, StPO

Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft (fortan: Staatsanwaltschaft) fĂŒhrt gegen A. ein Strafverfahren wegen mehrfachen Betrugs zum Nachteil einer GmbH, wobei die mutmassliche Deliktssumme mindestens CHF 50‘000.00 betrĂ€gt. Die Strafuntersuchung wurde formell mit VerfĂŒgung vom 3. September 2024 eröffnet. Am 14. Oktober 2024 erfolgte rĂŒckwirkend auf den 7. Oktober 2024 die Einsetzung seines amtlichen (notwendigen) Verteidigers. Dieser verlangte am 19. Dezember 2024 von der Staatsanwaltschaft, es seien sĂ€mtliche in der Zeit vom 24. Mai 2024 bis zum 14. Oktober 2024 erhobenen BeweisantrĂ€ge, insbesondere das Einvernahmeprotokoll vom 31. Mai 2024, bis zum rechtskrĂ€ftigen Abschluss des Verfahrens unter separatem Verschluss zu halten und danach zu vernichten. Der Verteidiger begrĂŒndete dies mit der unterlassenen Eröffnung der Untersuchung am 24. Mai 2024 und mit der in der Folge zu spĂ€t erfolgten Sicherstellung einer notwendigen Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft wies den Antrag am 9. Januar 2025 [...]

Marco Belser | legalis brief StrR 15.10.2025