MWSTG / Strafzumessung

Strafen und Massnahmen

In zwei zusammenhĂ€ngenden Verfahren zwischen dem Bundesamt fĂŒr Zoll und Grenzsicherheit (BAZG, BeschwerdefĂŒhrerin 1) und A. (BeschwerdefĂŒhrer 2) geht es um mehrfache vorsĂ€tzliche Hinterziehung der Mehrwertsteuer, begangen durch A. Nachdem die Parteien das Urteil des ZĂŒrcher Obergerichts insbesondere betreffend Bussenhöhe (Busse von Fr. 2 503 000.–) bereits ans Bundesgericht weitergezogen hatten (Kassation im Jahr 2020), gelangen sie nun gegen den erneuten Entscheid des ZĂŒrcher Obergerichts (Busse von Fr. 3 098 485.–) wiederum ans Bundesgericht. Das BAZG rĂŒgt insbesondere eine Verletzung des Doppelverwertungsverbots und fordert eine höhere Busse. A. beging die beurteilten Mehrwertsteuerhinterziehungen in den Jahren 2009 bis 2013. Das Bundesgericht prĂŒft die Höhe von Steuerhinterziehungsbussen lediglich unter dem Gesichtspunkt der Überschreitung bzw. des Missbrauchs des Ermessens. Entsprechend greift es nur ein, wenn die Vorinstanz nicht von den rechtlich massgebenden Gesichtspun [...]

Stefanie Stoll | legalis brief StrR 17.10.2023