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URTEILSBESPRECHUNGEN

Revision wegen nachträglicher Todesdrohungen?

vom

BGG

A. wurde 2014 durch das Bezirksgericht Aarau wegen Mordes schuldig gesprochen, die dagegen geführte Berufung wies das Obergericht Aargau 2016 ab. Das Bundesgericht hob den Schuldspruch im Jahr 2018 als willkürlich auf und sprach A. reformatorisch frei.

Gegen A. wurde im November 2023 ein neues Strafverfahren eröffnet, weil er Angestellten eines Ladens mehrfach gedroht haben soll, er werde sie alle umbringen. Diese Drohung habe er mit der Aussage verbunden, dass er bereits einmal einen Menschen getötet habe, dafür im Gefängnis gewesen, aber wieder entlassen worden sei, und dass er dies wieder machen könne. Beim zweiten Vorfall habe er seine Drohung in die Tat umsetzen wollen und sei mit einem Messer auf die Angestellten losgegangen, die nur mit Glück überlebt hätten. Deshalb wurde A. mit Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg vom 23. Januar 2025 der mehrfachen versuchten Tötung und der mehrfachen, teilweise versuchten Drohung schuldig gesprochen. Gestützt auf diese neuen Beweise bzw. gestü [...]

Johannes Mosimann | legalis brief StrR 19.01.2026