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URTEIL DES MONATS

Kostenauflage an Verteidigung infolge «verspäteter» Beweisanträge

Straf- & Strafprozessrecht

Das Bundesgericht hatte eine Beschwerde im Zusammenhang mit einer Kostenverlegung gestützt auf Art. 417 StPO zu beurteilen. Ausgangspunkt bildete ein Beschluss des Bezirksgerichts Aarau vom 22. Mai 2025, mit welchem es die laufende Hauptverhandlung abbrach, weil es den Beweisantrag des amtlichen Verteidigers auf Befragung der Strafklägerinnen und Strafkläger guthiess und zwecks Durchführung der Befragung die entsprechenden Auskunftspersonen erst noch zu einem neuen Verhandlungstermin vorgeladen werden mussten. Die dadurch entstandenen Mehrkosten im Umfang von CHF 1‘000.00 auferlegte das Bezirksgericht dem amtlichen Verteidiger. Dieser gelangte mit Beschwerde an das Obergericht des Kantons Aargau, welches am 4. August 2025 einen ablehnenden Entscheid samt Auferlegung der Kosten für das Beschwerdeverfahrens zu Lasten des amtlichen Verteidigers fällte. Dagegen gelangte Letzterer an das Bundesgericht.

In seiner Begründung befasst sich das Bundesgericht zuerst mit allgemeinen Grundsätzen zur S [...]

Marco Belser | legalis brief StrR 18.02.2026