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URTEIL DES MONATS

Mietrechtliche Konsequenzen einer Zwangsverwaltung

BGer 4A_507/2024 vom 04.02.2025

Art. 257c und Art. 257d OR , Art. 102 Abs. 3 SchKG , Art. 42 Abs. 2, Art. 105 Abs. 1 und Art. 106 Abs. 2 BGG

Liegenschaftsverwaltung, Zahlungsrückstand

Das Bundesgericht prüfte, ob die Kündigung eines Mietvertrags wegen Zahlungsverzugs durch das Betreibungsamt als Zwangsverwalter rechtmässig war. Die Frage, ob das Betreibungsamt in Prozessstandschaft oder als gesetzlicher Vertreter handelte, blieb offen, da die Eventualbegründung der Vorinstanz unangefochten blieb. Es bestätigte sodann die Vorinstanz, dass der Vermieter nach der Pfändung keine Verfügungsmacht über neue Mietzinsforderungen hat. Eine Zahlungsverzugskündigung ist daher unabhängig davon gültig, ob eine Stundungs- oder Erlassabrede vor oder nach Eintritt der Zwangsverwaltung getroffen wurde. Schliesslich bestätigte das Bundesgericht seine Praxis, dass eine Zahlungsverzugskündigung nur unter aussergewöhnlichen Umständen missbräuchlich ist, die hier nicht vorlagen.

Der Sachverhalt, der dem Entscheid zugrunde lag, betraf eine Mietzinsstreitigkeit im Kontext einer Zwangsverwaltung. Der Eigentümer einer Liegenschaft hatte mit der Mieterin eine bzw. mehrere Stundungs- bzw. E [...]

Daniel Wiesendanger | legalis brief MietR 02.04.2025