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PRAKTISCHES

Vollstreckung in Vorsorgeguthaben bei Vernachlässigung der Unterhaltspflicht

Familienrecht

Bei einer Vernachlässigung der Unterhaltspflicht bestehen verschiedene Möglichkeiten zur Vollstreckung der Unterhaltsforderung.

Für die Vergangenheit können rechtskräftig festgelegte Unterhaltsforderungen über ein Betreibungsverfahren vollstreckt werden. Über eine Schuldneranweisung ist die laufende Vollstreckung zukünftiger Unterhaltsforderungen möglich.

Immer wieder kommt es vor, dass die Vollstreckung der Unterhaltsbeiträge über diese Wege nicht erfolgreich ist. Die Gründe hierfür können verschieden sein, beispielsweise besteht kein Vollstreckungssubstrat oder die Schuldneranweisung läuft nach dem Verlust der Arbeitsstelle ins Leere.

Die Vollstreckung der Unterhaltsforderung aus den vorhandenen Vorsorgeguthaben bei einer Barauszahlung scheiterte regelmässig daran, dass der Zeitpunkt der Fälligkeit der in bar ausbezahlten Vorsorgeguthaben nicht bekannt war.

Seit Januar 2022 besteht bei einer Vernachlässigung der Unterhaltspflicht zusätzlich die Möglichk [...]

Simon Furler | legalis brief FamR 30.09.2025