Die auf den 1. Oktober 2025 in Kraft tretenden Änderungen im Mietrecht
Formular, Mietzinsanpassung
Ab 1. Oktober 2025 gelten verschiedene neue Regelungen im Mietrecht gestützt auf den Beschluss des Bundesrates vom 21. März 2025, mit welchem dieser die vom Parlament am 29. September 2023 verabschiedeten Änderungen in Kraft gesetzt hat. Es betrifft dies die neuen Absätze 4 und 5 von Art. 269d OR, die Änderungen der Art. 19 Abs. 2 und 3 sowie die Einführung des neuen Art. 19a VMWG. Nachfolgend werden diese neuen Regelungen erläutert und kommentiert.
Die neue Regelung für die Unterzeichnung der amtlichen Formulare für einseitige Vertragsänderungen (Einführung von Art. 269d Absatz 4 OR)
Neu Art. 269 Abs. 4 OR:
4 Für die Mitteilung einer Mietzinserhöhung und anderer einseitiger Vertragsänderungen genügt eine auf mechanischem Weg nachgebildete Unterschrift auf dem vorgeschriebenen Formular.
Mit dieser Ergänzung wird die bisher bisweilen kontrovers diskutierte Frage geklärt, ob eine mechanisch nachgebildete Unterschrift auf [...]
Christian Ruf | legalis brief MietR 01.10.2025