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REGESTEN
Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag
vom
Betreuungsanteile, Hilflosenentschädigung, Kinderunterhalt
Die Hilflosenentschädigung und der Intensivpflegezuschlag sind dazu bestimmt, pauschal nicht nur die zusätzlichen behinderungsbedingten Ausgaben, sondern auch die persönliche Betreuung während des Tages oder der Nacht zu entschädigen. Während der Betreuung durch den Vater, mithin an den Wochenenden und während der Ferien, liegt diese Last ausschliesslich beim Vater.
Das Kantonsgericht Fribourg handelte nicht willkürlich, wenn es dem Kindsvater prozentual zu seiner Betreuung, welche mit 72 Tagen im Jahr rund 1/5 der gesamten Betreuungszeit ausmacht, einen entsprechenden Anteil an der Hilflosenentschädigung und dem Intensivpflegezuschlag zusprach.
[...]Simon Furler | legalis brief FamR 01.12.2025