Ausstandsgründe von Strafrichtern
vom
Ausstand, Straf- & Strafprozessrecht
Das Bundesgericht befasste sich in diesem französischsprachigen Urteil mit der Frage des Ausstands eines erstinstanzlichen Strafrichters nach einer Rückweisung des Verfahrens. Konkret ging es darum, ob der Präsident des Strafgerichts Lausanne, der den Beschwerdeführer bereits erstinstanzlich verurteilt hatte und dessen Urteil vom Strafappellationsgericht wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs aufgehoben und zur Neubeurteilung zurückgewiesen worden war, weiterhin mit der Verfahrensleitung betraut bleiben durfte oder ob objektive Gründe den Anschein seiner Befangenheit begründeten.
Erwägungen
In materieller Hinsicht erinnerte das Bundesgericht in Erwägung 2.2.1 zunächst an die verfassungs- und konventionsrechtliche Garantie des unabhängigen und unparteiischen Richters gemäss Art. 30 Abs. 1 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK, wie sie in Art. 56 StPO konkretisiert wird. Eine Ablehnung ist nicht nur bei nachgewiesener tatsächlicher Befangenheit geboten, sondern bereits [...]
Sandra Schultz | legalis brief StrR 17.12.2025