Dos and Don’ts der Strafverteidigung – Der Besuch im Gefängnis II
Haft, Straf- & Strafprozessrecht
Als Strafverteidigerin oder Strafverteidiger erlebt man es praktisch nie, dass keine Person aus der Mandantschaft sich weder in Untersuchungs- oder Sicherheitshaft noch im vorzeitigen Strafvollzug (und Massnahmenvollzug) befindet. Haft bedeutet für die betroffenen Personen in der Regel eine äusserst grosse Belastung und oft ist die Strafverteidigerin oder der Strafverteidiger während dieser Zeit die nächste Ansprechperson. Angesichts deren oftmals negativen und breitgefächerten Auswirkungen auf das Leben der betroffenen Person (soziale Stigmatisierungen, Belastung für Familie, Verlust Arbeitsstelle und Wohnung, psychische Belastung, Erschwerung bis Verunmöglichung bisheriger administrativer Arbeiten wie z.B. Post holen und lesen oder Rechnungen bezahlen) hat die Verteidigung jeweils ein besonderes Augenmerk auf Haftfälle zu legen. Neben allfällig erlaubten Telefongesprächen und dem Briefverkehr bildet vor allem der Besuch der Mandantschaft im Gefängnis ein wichtiger Punkt. Der vorliegende Beitra [...]
Marco Belser | legalis brief StrR 17.03.2026