Kontradiktorisches Haftprüfungsverfahren – Anspruch auf rechtliches Gehör
BGer 7B_178/2026 vom 13.03.2026 (Publikation vorgesehen)
Haft, Rechtliches Gehör
Die Staatsanwaltschaft Zürich führt ein umfangreiches Betrugsverfahren gegen A., der 2024 in die Schweiz ausgeliefert und 2025 erstinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Im laufenden Berufungsverfahren wurde die Sicherheitshaft mehrfach neu angeordnet bzw. verlängert, begleitet von prozessualen Unregelmässigkeiten. Das Obergericht ordnete zuletzt erneut Sicherheitshaft an, ohne dem Beschwerdeführer ein vollständiges kontradiktorisches Verfahren mit Replikmöglichkeit zu gewähren. Dagegen erhob A. Beschwerde ans Bundesgericht. Die Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen und die angefochtene Präsidialverfügung der I. Strafkammer des Obergerichts Zürich vom 12. Januar 2026 wird aufgehoben.
Erwägungen
Im Zentrum der materiellen Beurteilung stand sodann die Frage der Wahrung des rechtlichen Gehörs im Haftverfahren. Das Bundesgericht hielt fest, dass das Haftverfahren grundsätzlich kontradiktorisch zu führen ist und der beschuldigten Person insbeso [...]
Linda Fischer | legalis brief StrR 15.04.2026