Überstundenarbeit (Schätzung) – ungerechtfertigte fristlose Arbeitnehmerkündigung (Verzicht auf Schadenersatz) – Rückforderung freiwillig verlängerter Lohnfortzahlung – Genugtuung bei sexueller Belästigung
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Fristlose Kündigung, Lohnfortzahlung, Sexuelle Belästigung, Überstunden
C. war bei B. als medizinische Assistentin in Vollzeit eingestellt. Offenbar konnten die Mittagspausen, welche indessen beim Zeitsaldo in Abzug gebracht wurden, regelmässig gar nicht oder nur verkürzt bezogen werden, was B. wusste. Sodann machte B. häufig sexuelle Anspielungen gegenüber seinen Angestellten und schlug C. vor, sich auf seinen Schoss zu setzen. Schliesslich schenkte er seinen Angestellten zu Weihnachten Gutscheine für Dessous.
Alsdann war C. wiederholt arbeitsunfähig, zuletzt ab dem 7. Juni 2021. Mit Schreiben vom 25. Juni 2021 kündigte C. ihren Arbeitsvertrag mit sofortiger Wirkung (Zugang am 28. Juni 2021).
Die Vorinstanzen sprachen C. Bruttoforderungen sowie eine Genugtuung von CHF 2'000 zu. Eine hiergegen von B. eingereichte Beschwerde vor BGer blieb erfolglos.
Erwägungen
Strittig war zunächst, ob C. bereits (implizite) am 7. Juni 2021 die fristlose Kündigung ausgesprochen hatte. Aufgrund des Verhaltens der Parteien – C. hatte alsdann ein [...]
Marco Kamber | legalis brief ArbR 21.08.2025