Betreuungsanteile bei der alternierenden Obhut: Überlegungen zur Berechnung
Kinderbetreuung, Kinderunterhalt, alternierende Obhut
Mit der Einführung der Revision des Unterhaltsrechts im Jahr 2017 wurden die Behörden verpflichtet, die alternierende Obhut bei entsprechendem Antrag der Eltern oder des Kindes zu prüfen.[1] Ziel des Gesetzgebers war es nicht, die alternierende Obhut als Regelfall einzuführen. Vielmehr sollte eine gleichmässige Betreuung des Kindes durch die Eltern gefördert werden, unter gleichzeitiger Wahrung einer liberalen Grundhaltung.[2] Tatsächlich werden auch bei multilokalen Betreuungsarrangements noch immer mehr als die Hälfte der Kinder überwiegend von der Mutter betreut.[3]
Erstaunlicherweise erklärte das Bundesgericht mit den Urteilen 5A_367/2020 vom 19. Oktober 2020 und 5A_629/2019 vom 13. Oktober 2020 die alternierende Obhut faktisch zum Regelfall[4] und verwischte damit die Trennung von Legislative und Judikative. Ein gesetzlicher Anspruch auf [...]
Simon Furler | legalis brief FamR 16.08.2023