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URTEIL DES MONATS

Lebensprägung bei kurzer Ehe und vollständiger Aufgabe der wirtschaftlichen Selbständigkeit

Lebensprägung, Nachehelicher Unterhalt, Scheidung

Die Ehegatten heirateten im Jahr 2008 im Sudan. Der Ehemann siedelte im Jahr 2008 in die Schweiz über. Die Ehefrau folgte im Jahr 2009. Im Jahr 2010 kam die gemeinsame Tochter zur Welt. Im März 2015 wurde das Eheschutzverfahren eingereicht. Im Juni 2018 wurde die Scheidungsklage eingereicht. Mit Urteil 5A_397/2022 vom 17. Mai 2023 hob das Bundesgericht den vorinstanzlichen Entscheid betreffend den nachehelichen Unterhalt auf und wies die Sache zur Neubeurteilung, insbesondere betreffend die Frage, ob eine lebensprägende Ehe vorlag, zurück. Nach der Rückweisung wurde der Ehemann zur Zahlung eines indexierten Unterhaltsbeitrags in Höhe von 800 Fr. pro Monat vom 1. April 2022 bis 31. August 2022 und 200 Fr. pro Monat vom 1. September 2022 bis 28. Februar 2026 verpflichtet. Hiergegen erhob der Ehemann erneut Beschwerde vor Bundesgericht.

Das Bundesgericht hält fest, dass die Vorinstanz ihr Ermessen nicht missbraucht hat, wenn die während sechs Jahren gelebte Ehe, aus der eine Tochter hervorgega [...]

Simon Furler | legalis brief FamR 31.07.2025