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VORGESTELLT

Luca Maranta – «Im Kindesrecht wünsche ich mir vermehrt niederschwellige und interdisziplinäre Unterstützungsangebote für Eltern.»

Familienrecht

Luca Maranta, lic. iur., Advokat, ist Dozent und Projektleiter an der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit, Kompetenzzentrum Kindes- und Erwachsenenschutz. Ausserdem ist er als Anwalt und Berater in der Anwaltskanzlei LEXTERNA AG/Basel tätig. 

Welche Verbindung haben Sie zum Familienrecht?

Das Familienrecht hat mich schon während des Studiums wegen seiner Nähe zur Lebenswelt der Klientinnen und Klienten interessiert. Heute bin ich primär im Kindes- und Erwachsenenschutz sowie im Kindesrecht tätig. Dies sowohl wissenschaftlich (als Dozent und Projektleiter an der Hochschule Luzern) als auch praktisch (vor allem als Anwalt, Berater diverser Behörden und Organisationen, Kindesvertreter/Verfahrensbeistand und als Beistand).

Was sind Ihre alltäglichen Herausforderungen?

Sowohl in der Praxis als auch in der Wissenschaft tätig zu sein, ist ein Privileg und unglaublich befruchtend. Allerdings besteht die Gefahr, sich ohne gute Organisation und konsequentes Zeitmanagement – beide nicht unbedingt meine Paradedisziplinen – zu zerreiben.

Gibt es Anekdoten aus Ihrer Tätigkeit?

Gerade im Rahmen von Kindesvertretungen entstehen viele Anekdoten und rührende Geschichten. Beispielsweise hat mir ein Jugendlicher erklärt, er wolle mir einen Teil seines Taschengeldes abgeben, um mich zu bezahlen. Ich habe dankend abgelehnt. Am Ende der Vertretung hat mir der Jugendliche einen schönen Stiftehalter geschenkt, welcher sich immer noch auf meinem Schreibtisch befindet.

Wenn Sie die Möglichkeit hätten, etwas am Familienrecht ändern zu können, was wäre das?

Unter anderem fallen mir für den Kindes- und Erwachsenenschutz folgende Aspekte ein:

  • Die Bestimmungen zur fürsorgerischen Unterbringung sollten umfassend revidiert werden, wobei unter anderem explizit vorgesehen werden sollte, dass eine solche Unterbringung nur für urteilsunfähige Personen zulässig ist.
  • Beistandschaften des Erwachsenenschutzes sollten für urteilsfähige Personen nur mit deren Zustimmung möglich sein. Zudem sollte explizit normiert werden, dass die Beistandspersonen in aller Regel den mutmasslichen Willen der urteilsunfähigen Klientschaft verfolgen bzw. (wenn eine Interpretation des mutmasslichen Willens nicht möglich ist) so handeln müssen, wie jemand in der konkreten Situation der betroffenen Person gemäss allgemeiner Lebenserfahrung entscheiden würde.
  • Das Verfahrensrecht sollte schweizweit vereinheitlicht werden.

Im Kindesrecht wünsche ich mir vermehrt niederschwellige und interdisziplinäre (Mitarbeitende der Sozialen Arbeit und der Psychologie) Unterstützungsangebote für Eltern, welche sich in einem Konflikt befinden.

Welches wäre Ihr wichtigster Tipp in familienrechtlichen Verfahren?

Es gibt eine feine, aber wichtige Linie zwischen der Zuspitzung eines Sachverhaltes und unsachlicher Polemik. Wir Anwälte und Anwältinnen sollten gerade im Familienrecht darauf bedacht sein, die Linie nicht zu übertreten, um nicht unnötig «Öl ins Feuer zu giessen».

Wie hat sich das Familienrecht in den vergangenen Jahren Ihrer Meinung nach verändert?

Das Kindesrecht hat die Realität berücksichtigt, dass eine erhebliche Anzahl Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Dies gelang etwas mehr (Unterhaltsrecht) oder weniger (elterliche Sorge) überzeugend.

Welches sind Ihrer Meinung nach die grössten Stärken und Schwächen im Schweizer Familienrecht?

Das Familienrecht enthält einen Rechtsrahmen, welcher im Einzelfall sehr flexibel gehandhabt werden kann. Gleichzeitig fokussiert es sich immer noch auf bestimmte Arten des familialen Zusammenlebens (verheiratete Paare, Zweielternfamilien) – insofern ist es unflexibel ausgestaltet. Leider fehlt etwa eine umfassende Normierung der eheähnlichen Lebensgemeinschaft (im Sinne einer «Ehe light») oder es fehlt eine überzeugende Regelung über die rechtliche Formalisierung von Familien, welche im Ausland fortpflanzungsmedizinische Verfahren in Anspruch genommen haben, die in der Schweiz unzulässig sind. Zudem erscheint der Erwachsenenschutz bereits 13 Jahre nach seiner Totalrevision sehr stark revisionsbedürftig. Auch deshalb überzeugt mich die derzeitige, nur punktuelle Revision nicht.

Welches ist Ihrer Meinung nach die grösste Herausforderung im Schweizer Familienrecht in den kommenden 10 Jahren?

Wie vom Bundesrat angedacht sollte das Familienverfahrensrecht revidiert werden, im Sinne eines raschen und einfachen Verfahrens. In diesem Kontext sollte auch das Verfahren für den Kindes- und Erwachsenenschutz schweizweit vereinheitlicht werden. Zudem sollten die Kantone interdisziplinäre Familiengerichte etablieren, welche von der ordentlichen Gerichtsbarkeit losgelöst sind.

Nadine Grieder | legalis brief FamR 27.05.2026