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URTEIL DES MONATS

Schutz von Treu und Glauben in Bezug auf eine falsche Rechtsmittelbelehrung im Scheidungsverfahren

Art. 321 Abs. 2 ZPO

Prozessrecht

Im Entscheid vom 17. April 2024 heisst das Bundesgericht eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Entschädigung einer unentgeltlichen Rechtsbeiständin gut und weist den Entscheid zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurück.

Sachverhalt

Die als unentgeltliche Rechtsbeiständin im Ehescheidungsverfahren eingesetzte Anwältin der Ehefrau reichte eine Honorarnote mit Aufwendungen von über CHF 12'000 ein; mit Verfügung vom 27. April 2023 wurde ihr Honorar auf rund CHF 3'800 gekürzt. Die Rechtsvertreterin der Ehefrau reichte am 25. Mai 2023 ihre Beschwerde ein und beantragte die Zusprechung ihres erstinstanzlich geltend gemachten Honorars. Die Rechtsmittelbelehrung im in einer separaten «Verfügung» (im franz. Entscheid als «Ordonnance» gekennzeichnet) ergangenen Kostenentscheid hatte mit Verweis auf Art. 110 und 319 lit. b Ziff. 1 ZPO eine Beschwerdefrist von 30 Tagen erwähnt. Das zuständige Kantonsgericht des Kantons Jura wies die Beschwerde ab, da die Rechts [...]

Lisa Eisenhut-Hug | legalis brief FamR 30.05.2024