Überschussanteil des Kindes

BGer 5A_936/2022 vom 08.11.2023

Art. 285 ZGB

Barunterhalt, Kinderunterhalt

Der gemeinsame minderjährige Sohn (geboren 2019) der nicht verheirateten und stets getrenntlebenden Kindseltern (Sohn und Kindsmutter leben in der Schweiz, der Kindsvater hat seinen Wohnsitz in Grossbritannien) wurde mit Beschluss der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Schaffhausen vom 28. Januar 2020 unter die gemeinsame elterliche Sorge der Eltern, in die alleinige Obhut der Kindsmutter sowie unter Beistandschaft gemäss Art. 308 Abs. 2 ZGB gestellt. Zudem wurde das Kontaktrecht zum Kindsvater geregelt. Betreffend Kindesunterhalt konnten sich die Kindseltern vor der KESB nicht einigen.

Der Sohn (gesetzlich vertreten durch die Kindsmutter) reichte am 1. Juli 2020 beim Kantonsgericht Schaffhausen eine Unterhaltsklage gegen den Kindsvater ein. Mit Entscheid vom 19. August 2021 verpflichtete das Kantonsgericht den Kindsvater zur Leistung von Bar- und Betreuungsunterhaltsbeiträgen und änderte bzw. ergänzte den Entscheid der KESB hinsichtlich des Kontaktrechts zwischen Sohn und Kinds [...]

Nadine Grieder | legalis brief FamR 01.02.2024