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URTEIL DES MONATS

Anfechtung des Anfangsmietzinses – Bezifferung von Rechtsbegehren – Nebenkosten

Art. 270 OR , Art. 85 ZPO , Art. 221 Abs. 1 lit. b ZPO , Art. 244 Abs. 1 lit. b ZPO

Mietzins, Nebenkosten

Am 24. September 2018 reichte der Kläger (Beschwerdeführer) beim Mietgericht des Sense- und Seebezirks eine Klage mit zusammengefasst folgenden Anträgen ein: Der monatliche Nettomietzins für die 4,5-Zimmer-Wohnung sei «auf weniger als CHF 1'116.50» und für die Einstellplätze «auf weniger als CHF 84.80» festzulegen. Die Beklagten 1 und 2 seien zu verurteilen, ihm die zu viel bezahlten Mietzinsen für die Wohnung und die Einstellhallenplätze zurückzuerstatten. Weiter seien die Beklagten 1 und 2 zu verpflichten, ihm CHF 1'339.65 respektive CHF 14'560.95 für zu viel bezahlte Heiz-, Warmwasser- und Nebenkosten zurückzuerstatten. 

Mit Entscheid vom 31. Januar 2022 setzte das Mietgericht den Anfangsmietzins für die 4,5-ZimmerWohnung des Klägers auf Fr. 1'300.– fest. Im Übrigen wies es die Klage ab, soweit es darauf eintrat.  

Das Kantonsgericht Freiburg wies mit Urteil vom 28. November 2023 eine vom Kläger dagegen erhobene Berufung ab, soweit es darauf eintrat. Zugleich ände [...]

Christoph Meyer | legalis brief MietR 04.07.2024