Auslegungsstreit

Art. 6 ZPO , Art. 253 OR ,

Mietzins, Verfahrensrecht

Nach dem Handelsgericht des Kantons Aarau hatte das Bundesgericht über eine Mietvertragsauslegung zu urteilen. Die beklagte Mieterin stellte sich auf den Standpunkt, dass die von der Vermieterin eingenommenen Mietzinse von weiteren Mietern der gleichen Liegenschaft ihr als Mieterin zustehen würden. Sie habe nämlich, so die Beklagte, das gesamte Mietobjekt gemietet und damit auch die bestehenden Untermietverträge mit den weiteren Mietern übernommen und sei daher berechtigt gewesen, diese nicht erhaltenen Untermietzinse (welche von der Vermieterin eingenommen wurden) mit der Mietzinsforderung der Vermieterin zu verrechnen. 

In Auslegung des Mietvertrages kam auch das Bundesgericht zum Schluss, dass der Auffassung der Beklagten nicht gefolgt werden könne und keine Untermietverhältnisse mit weiteren Mietern auf sie übergegangen seien. Die Klage der Vermieterin wurde deshalb auch vom Bundesgericht geschützt. 

Zudem wurde die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit des Handelsgerichts [...]

Irene Biber / Lars Müller | legalis brief MietR 02.05.2023