Ausserordentliche Kündigung mit falscher Frist
BGer 4A_561/2025 vom 27.04.2026
Art. 257f Abs. 3 OR , Art. 266a Abs. 2 OR
Beendigung Mietverhältnis, Kündigung ausserordentlichEine Vermieterin im Kanton Genf vermietete der Mieterin ab dem 1. Januar 2022 neben bereits bestehenden Geschäftsräumlichkeiten zusätzlich eine Garten- bzw. Lagerfläche samt zwei Parkplätzen in der Landwirtschaftszone. Der Mietvertrag wurde für die Dauer eines Jahres abgeschlossen und verlängerte sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer Partei unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf das jeweilige Jahresende gekündigt wurde. Die Mieterin nahm auf dem Grundstück ohne Zustimmung der Vermieterin verschiedene bauliche und tatsächliche Veränderungen vor, insbesondere den Abbau eines Zauns, das Versetzen von zwei Folientunneln (Gewächshaustunnel), die Installation von Containern sowie Terrainarbeiten mittels Bagger.
Nachdem die Vermieterin die Mieterin erfolglos zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands aufgefordert hatte, kündigte sie den Mietvertrag gestützt auf A [...]
Lars Müller | legalis brief MietR 03.06.2026