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URTEILSBESPRECHUNGEN

Befristeter Mietvertrag – Vertragsauslegung – Willkürrüge

BGer 4A_438/2023 vom 09.01.2024

Art. 255 OR , Art. 266 OR , Art. 266a OR

Fristen, Mietvertrag

Am 11. Juli 2014 schlossen die Mieterin und die Vermieterin einen als Vorvertrag zum Mietvertrag bezeichneten Vertrag über die Liegenschaft bzw. ein Sportcenter ab. Der Vertrag war erstmals per 31. März 2020 kündbar, die Kündigungsfrist betrug sechs Monate. Die Vermieterin kündigte den Vertrag fristgerecht per 31. März 2020. Die Parteien schlossen am 30. März 2020 einen neuen Mietvertrag, in welchem eingangs in der Präambel festgehalten wurde, die Vermieterin stehe in einem Projektierungs- und Baubewilligungsverfahren, um ein bis maximal drei Geschäftshäuser auf Basis des gültigen Gestaltungsplanes zu errichten, was wesentliche Änderungen für das Sportcenter mit sich bringe. Dies könne beispielsweise den Rückbau der bestehenden Tennishalle betreffen. Mit Schreiben vom 13. Juli 2020 kündigte die Vermieterin den Mietvertrag vom 30. März 2020 per 31. Oktober 2020 aufgrund des Voranschreitens der angekündigten Überbauung. Nach Intervention der Mieterin wiederholte sie die Kündigung am 13. A [...]

Christoph Meyer | legalis brief MietR 04.07.2024