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REGESTEN

Beschwerden gegen selbstständig eröffnete Zwischenentscheide

BGer 4A_314/2024 vom 13.06.2024

Art. 90 BGG , Art. 93 BGG

Erstreckung, Formular

Mit Urteil vom 14. August 2023 wies das Mietgericht des Bezirksgerichts Meilen die Klage der Beschwerdegegnerin auf Feststellung, dass die von ihr per 31. März 2023 erklärte Kündigung betreffend das Mietverhältnis über die Geschäftsräume gültig und wirksam ist, ab und stellte die Ungültigkeit der ausgesprochenen Kündigung vom 1. April 2022 fest. 

Mit Urteil vom 12. März 2024 hiess das Obergericht des Kantons Zürich eine von der Beschwerdegegnerin gegen den mietgerichtlichen Entscheid vom 14. August 2023 erhobene Berufung gut, hob das angefochtene Urteil auf und stellte fest, dass die von der Beschwerdegegnerin mit amtlich genehmigtem Formular vom 1. April 2022 erklärte Kündigung gültig ist. Zudem wies es die Sache zur Entscheidung über das Erstreckungsbegehren der Beschwerdeführerin an die Vorinstanz zurück. 

Mit Eingabe vom 24. Mai 2024 erklärte die Beschwerdeführerin dem Bundesgericht, das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 12. März 2024 mit Beschwerde [...]

Christoph Meyer | legalis brief MietR 04.07.2024