Bundesgericht im Schnellgang

BGer 4D_35/2023 vom 16.06.2023

Art. 257 ZPO

Ausweisung, Mietvertrag

Das Bundesgericht hatte eine Beschwerde eines Mieters gegen einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Thurgau vom 3. Mai 2023 zu beurteilen. Darin hiess dieses die Berufung des Mieters gegen den Entscheid des Bezirksgerichts Kreuzlingen vom 2. März 2023 ab, welches den Mieter angewiesen hatte, das Mietobjekt, eine 4-Zimmerwohnung inkl. Keller bis zum 13. März 2023 zu verlassen und zurückzugeben. Ausgangslage war eine ausserordentliche Zahlungsverzugskündigung mit Wirkung auf den 31. Januar 2023.  

Erwägungen

Das Bundesgericht wiederholt die Anforderungen an die bundesgerichtliche Beschwerde. Sie sind hinreichend zu begründen, ansonsten nicht darauf eingetreten werden kann. Dazu muss in der Beschwerdeschrift unter Bezugnahme auf die Erwägungen des angefochtenen Entscheids dargelegt werden, inwiefern dieser Recht verletzt (Art. 42 Abs. 2 BGG; BGE 140 III 86 E. 2, 115 E. 2). Eine allfällige Verletzung von Grundrechten wird vom Bundesgericht nicht von Amtes wegen geprüft, sondern [...]

Christian Ruf | legalis brief MietR 28.07.2023