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LEITARTIKEL

Elektronische Unterschrift auf Mietvertrag und Anfangsmietzinsformular

Formular, Mietvertrag

Die Digitalisierung hält auch im Mietrecht Einzug. Es wird immer mehr zum Bedürfnis der Liegenschaftenverwaltungen, aber auch der Vermieter und Mieter, Geschäfte digital abzuwickeln, um Zeit und Ressourcen zu sparen. Nachfolgend wird ein besonderes Augenmerk auf die zu Beginn eines Mietverhältnisses relevanten Dokumente gelegt: den Mietvertrag sowie das Formular zur Mitteilung des Anfangsmietzinsformulars. Es wird dargelegt, welchen Standard die elektronischen Unterschriften auf diesen Dokumenten aufweisen müssen.

1. Drei Standards der elektronischen Signatur

Das Gesetz[1] gibt drei Standards für die elektronische Signatur vor: die einfache elektronische Signatur[2], die fortgeschrittene elektronische Signatur (wobei hier unterschieden wird zwischen «normaler» fortgeschrittener Signatur[3] und einer geregelten elektronischen Signatur[4]

Patricia Zumsteg | legalis brief MietR 07.05.2024