Nichtige Mietvertragsanpassung

Art. 269d OR

Formular, Mietzinsanpassung

Im Rahmen einer Klage einer Mieterin auf Rückzahlung von Nebenkosten hatte sich das Bundesgericht mit der Gültigkeit einer Mietvertragsanpassungen in Form eines Mietvertragsnachtrages auseinanderzusetzen. Das Bundesgericht – in Bestätigung seiner gefestigten Rechtsprechung – hält fest, dass eine einvernehmliche Mietvertragsänderung voraussetzt, dass die Mieterin (i) über die Anfechtungsmöglichkeiten informiert ist, (ii) sie bewusst und im Voraus auf die Anfechtung verzichtet und (iii) dabei nicht unter Druck steht. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss eine Mietvertragsanpassung - vorliegend die Änderung des Nebenkostenregelung - den Anforderungen von Art. 269d OR genügen.

Vorliegend kam das Bundesgericht zum Schluss, dass der Mietvertragsnachtrag - trotz Verwendung des amtlichen Formulars - nichtig sei, da das amtliche Formular keine hinreichende Begründung für die Änderung der Nebenkostenregelung enthielt. Entsprechend wurden der Rückforderungsanspruch der Mieterin best [...]

Lars Müller | legalis brief MietR 05.09.2023